Kostenübernahme

Wie und was muss ich beantragen?

Ich bin als Heilpraktikerin für Psychotherapie vorwiegend für Klienten mit privater Krankenversicherung oder Heilpraktiker-Zusatzversicherung und für Selbstzahler tätig. Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, müssen vom Klienten getragen werden.
Beratungen und Coachings können nicht von der Krankenkasse übernommen werden, diese ist nur bei einer psychotherapeutischen Heilbehandlung möglich. Für die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gibt es keine sogenannte Kassenzahlung, was bedeutet, dass Sie in der Regel Selbstzahler sind.
Normalerweise übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht. Manchmal kann es aber sinnvoll sein, dies vorab nochmal zu klären, denn in Ausnahmefällen können Kosten erstattet werden, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, aber die Wartezeit bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung zu lange ist (diese liegt nicht selten bei bis zu einem Jahr).
Es empfiehlt sich daher für die Kostenübernahme einer heilpraktischen Behandlung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen.
Private Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Therapiekosten (anteilig bis ganz).
Der Klient muss selbst abklären, ob eine Kassenfinanzierung möglich ist – ich unterstütze Sie aber im Bedarfsfall.

Vorteile einer privaten Therapie

Kurzfristige Termine und keine langen Wartezeiten
Der Bedarf an Psychotherapie ist groß in Deutschland und steigt weiter an.
Es gibt mehr Anfragen als Plätze mit Kassenzulassung.
Bei mir bekommen Sie in der Regel auch kurzfristige Termine und haben keine langen Wartezeiten.
Weiterhin biete ich Ihnen ein kostenfreies telefonisches Vorgespräch an. So haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern und ein Gefühl dafür zu bekommen, ob ich die richtige Therapeutin für Sie bin.

Flexiblere Rahmenbedingungen und Methodenvielfalt

Als Selbstzahler sind Sie nicht an die Vorgaben der Krankenkassen bezüglich Anzahl, Länge und Dauer gebunden.

Mehr Flexibilität in der Terminvereinbarung:

Ich richte mich ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse ein. Terminvereinbarungen können zwischen 45 und 90 Minuten vereinbart werden. Ich lasse mir zwischen meinen Klienten immer genügend Zeit, sollten wir an einem Thema arbeiten, das mehr Zeit als die „regulären 50 Minuten“ bedarf, werde ich diese Sitzung nicht abrupt beenden. Dies hat den Vorteil, dass die Chance größer ist, wichtige Themen zu Ende zu bringen und somit langfristig weniger Sitzungstermine vereinbart werden müssen.

Häufigkeit der Sitzungen:

Sie entscheiden selbst, wie oft bzw. in welchen zeitlichen Abständen Sie kommen möchten.

Prävention:

Gönnen Sie sich was und kümmern Sie sich um Ihr seelisches Wohlbefinden, bevor Sie Symptome entwickeln und so erst gar nicht erst zu einem Krankheitsbild kommt.

Kein lästiger bürokratischer Aufwand:

Es müssen keine Therapieanträge gestellt werden, auf deren Genehmigung Sie warten müssen. So werden auch Behandlungspausen vermieden.

Anonymität:

Es findet keine Kommunikation mit Dritten statt, die Antragsstellung und die Auseinandersetzung mit ihrer Krankenkasse fällt hier weg.
Ihre Therapie wird nicht „aktenkundig“!

Kosten:

Erwachsene:

Kostenloses telefonisches Vorgespräch (ca. 15-20 Minuten)
Einzelsitzung 45 Minuten 69,00 Euro
Einzelsitzung 60 Minuten 89,00 Euro
Einzelsitzung 90 Minuten 139,00 Euro

Kinder und Jugendliche:

Kostenloses telefonisches Vorgespräch (ca. 15-20 Minuten)

Einzelsitzung 45 Minuten 55,00 Euro
Einzelsitzung 60 Minuten 69,00 Euro
Einzelsitzung 90 Minuten 110,00 Euro

Therapeutisches Klettern 60 Minuten (im Einzelkontext mit 1:1-Betreuung): 79 Euro

Therapeutisches Klettern 75 Minuten (im Einzelkontext mit 1:1-Betreuung): 99 Euro

Therapeutisches Klettern 90 Minuten (im Einzelkontext mit 1:1-Betreuung): 119 Euro

Therapeutisches Klettern in der Kleingruppe (max. 3 Kinder): 59 Euro pro Kind
Mein Honorar wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker berechnet.

Terminabsagen:

Fest vereinbarte Behandlungstermine, die nicht in Anspruch genommen werden, werden mit einem Ausfallhonorar von 59 Euro in Rechnung gestellt. Diese Zahlungspflicht tritt nicht ein, wenn der Termin fristgerecht mindestens 24 Std. vorher abgesagt wurde.

Standort in Heidelberg:
Annette Aldinger
Schwetzinger Straße 93
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